Mode Logistik, Textil Transport


 

Für die Be- und Entladung ist der Absender der Ware zuständig. Er verantwortet die beförderungssichere Verladung, d.h. er verlädt und er verstaut das Gut. Verstauen bedeutet, dass das Gut so zu sichern ist, dass es den normalen Belastungen (Fliehkraft, Erschütterungen) eines Transports standhält. Die Sicherung muss aber auch bei Notbremsungen oder schlechten Straßenverhältnissen das Gut vor Beschädigungen schützen.

Bei Hängeware hat der Absender somit  dafür Sorge zu tragen, dass die Stangen richtig eingerastet, die Ware ordnungsgemäß und nach Ihren Anweisungen auf die Stange gehängt und die Sicherungsbügel fest geschlossen sind. Sollten Stangen defekt sein, darf diese Stange nicht genutzt werden. Ferner hat der Absender dafür Sorge zu tragen, dass die Verpackung die Ware vor Verlust oder Beschädigung schützt.

Bei der Entladung ist es unbedingt notwendig, dass der Empfänger die Ware auf Vollständigkeit und Unversehrtheit prüft. Um den Regress zu wahren müssen evtl. Mengendifferenzen oder äußerlich erkennbare Schäden umgehend gemeldet und in im Frachtbrief vermerkt werden. Bei verdeckten Schäden muss die Schadensmeldung binnen 7 Werktagen geschehen.

Sprache:
Stichwort