
Neugier
steht Ihnen aber gut
- An wen wende ich mich, wenn ich Fragen habe?
- Wann gebe ich die Transportbestellung auf?
- An wen richte ich meine Transportbestellung?
- Welche Angaben sind notwendig?
- Was ist zu beachten, wenn der Produktionsbetrieb die Transportanmeldung vornimmt?
- Warum stimmen die abgerechneten Daten nicht mit denen im Frachtbrief überein?
- Wie errechnet sich der Dieselflex?
- Passive Lohnveredelung Drittland - Wann und wie bekomme ich die Zollpapiere zurück?
- Transportversicherung - Warum und wie abzuschließen?
Bei dem Verfahren der Passiven Lohnveredelung fallen aufgrund der vorherigen Ausfuhr der Rohware
weniger Importabgaben an. Der Nachweis der Ausfuhr wird mit einem PV-Schein (Ausfuhranmeldung mit Hinweis aus PV), der die Ware begleitet, erbracht. Diese Ausfuhrdokumente werden nach dem Transport durch den Transportunternehmer oder unserem Zollagenten an der Grenze an uns zurückgeschickt. Sobald diese bei uns eingetroffen sind, werden sie an Sie weitergeleitet. Wichtig ist, dass die Dokumente mit dem Hinweis RET-EXP gekennzeichnet sind.
Oft kommt es zu Verzögerungen und die Importware trifft vor den Papieren ein. In diesem Fall kann, sofern Ihr zuständiges Hauptzollamt dies bewilligt hat, ein Alternativnachweis der Ausfuhr vorgelegt werden.
Meist kann dies durch die Ausfuhrbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke in Verbindung mit einer Kopie des quittierten CMR- Frachtbriefes geschehen; nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Zollamt.
