
Neugier
steht Ihnen aber gut
- An wen wende ich mich, wenn ich Fragen habe?
- Wann gebe ich die Transportbestellung auf?
- An wen richte ich meine Transportbestellung?
- Welche Angaben sind notwendig?
- Was ist zu beachten, wenn der Produktionsbetrieb die Transportanmeldung vornimmt?
- Warum stimmen die abgerechneten Daten nicht mit denen im Frachtbrief überein?
- Wie errechnet sich der Dieselflex?
- Passive Lohnveredelung Drittland - Wann und wie bekomme ich die Zollpapiere zurück?
- Transportversicherung - Warum und wie abzuschließen?
Leider kann es während des Transports zu Schäden kommen. Bei grenzüberschreitendem Verkehr wird nach den Internationalen Vereinbarungen über Beförderungsverträge auf Straßen (CMR = Convention relative au contrat de transport international de marchandises par route) gearbeitet.
Für Güterschäden sehen diese folgende Haftungsgrenzen vor:
| Güterschäden (Verlust/Beschädigung): | max. 8,33 SZR/kg |
| Lieferfristüberschreitung: | max. die Höhe der Fracht |
Wenn es sich um leichte Ware handelt, kann es schnell zu Differenzen zwischen dem Wert der Ware und dem Betrag der Höchsthaftung des Spediteurs kommen. Für diese Differenz sollte eine Transportversicherung eingedeckt werden. Mit dem Eindecken der Transportversicherung können Sie uns beauftragen, wir versichern dann jede einzelne Sendung für Sie. Im Falle eines Schadens übernehmen wir dann auch die Abwicklung mit der Versicherung für sie.
Sie haben aber auch die Möglichkeit selbst eine Versicherung bei einer Versicherungsgesellschaft abzuschließen. Dies ist vor allem dann zu empfehlen, wenn Sie eine Vielzahl von Sendungen verschicken.
Im Falle eines Schadens reichen Sie diesen dort direkt ein.
Bitte beachten Sie, dass Schäden dem Spediteur immer umgehend zu melden sind. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte direkt an den Customer Service (siehe "An wen wende ich mich, wenn ich Fragen habe?").
