
Neugier
steht Ihnen aber gut
Bei der Frachtberechnung wird unterschieden zwischen dem tatsächlichen Gewicht und dem frachtpflichtigen Gewicht. Ein LKW kann auf zwei Arten ausgelastet werden: Durch Gewicht oder durch Volumen. Der Unterschied wird besonders deutlich, wenn in einem Beispiel die Verladung von Steinen und Federn gegenüberstellt wird. Der Stein mag 5 to wiegen, nimmt aber nur ca. 10 cbm Platz ein. Wenn man 5 to Federn verladen will, ist es fraglich, ob diese überhaupt in einen LKW passen. Somit spielt das Verhältnis Volumen zu Gewicht eine entscheidende Rolle bei der Frachtberechnung.
Beispiel:
Ihnen liegt ein cbm – Angebot mit einer Frachtpflichtigkeit von z. B. maximal 300 kg pro cbm vor. Dabei ist bedeutend wie schwer die Sendung ist. Zur Verladung kommen 3 cbm Ware mit einem Gewicht von 5.000 kg. Die Ware beansprucht damit 5.000 kg Ladekapazität, obwohl es nur 3 cbm sind. Die Frachtrate wäre z.B. EUR 20,00 pro cbm. Wird die Fracht mit dem tatsächlichen Volumen berechnet käme man auf eine Fracht von
3 cbm x EUR 20,00 = EUR 60,00. Dies wäre für die Anspruch genommene Ladekapazität deutlich zu wenig.
Deshalb wird das frachtpflichtige Volumen wie folgt ermittelt: 5.000 kg / 300 kg pro cbm = 17 cbm frachtpflichtiges Volumen. Damit beläuft sich die Fracht auf: 17 cbm x EUR 20,00 = EUR 340,00. Grundsätzlich wird das höhere Volumen abgerechnet.
