Mode Logistik, Textil Transport


 

Bei der Frachtberechnung wird unterschieden zwischen dem tatsächlichen Gewicht und dem frachtpflichtigen Gewicht. Ein LKW kann auf zwei Arten ausgelastet werden: Durch Gewicht oder durch Volumen. Der Unterschied wird besonders deutlich, wenn in einem Beispiel die Verladung von Steinen und Federn gegenüberstellt wird. Der Stein mag 5 to wiegen, nimmt aber nur ca. 10 cbm Platz ein. Wenn man 5 to Federn verladen will, ist es fraglich, ob diese überhaupt in einen LKW passen. Somit spielt das Verhältnis Volumen zu Gewicht eine entscheidende Rolle bei der Frachtberechnung.

Beispiel:
Sie haben ein kg – Angebot mit einer Frachtpflichtigkeit von z. B. mindestens 300 kg pro cbm. Dabei ist bedeutend wie viel Platz die Sendung einnimmt. Ist die Ware beispielsweise nicht stapelbar kann der Platz darüber nicht genutzt werden. Zur Verladung kommen 3 to, die Ware hat ein Volumen von 60 cbm.
Die Frachtrate wäre EUR 20,00 pro 100 kg. Wenn dies nun mit dem tatsächlichen Gewicht gerechnet wird käme man auf eine Fracht von 3.000 kg / 100 kg x EUR 20,00 = EUR 600,00. Dies wäre für den in Anspruch genommenen Laderaum deutlich zu wenig.

Deshalb wird das frachtpflichtige Gewicht wie folgt ermittelt: 60 cbm x 300 kg = 18.000 kg frachtpflichtiges Gewicht. Damit beläuft sich die Fracht auf: 18.000 kg / 100 kg x EUR 20,00 = EUR 3.600,00. Grundsätzlich wird das höhere Gewicht abgerechnet.

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